Schutzrechtsbewertung, -formulierung und -anmeldung
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Leistungen
- Beratungskompetenzen
- Marketing und Vertrieb
- Projekt- und IP-Management
- Schutzrechtsbewertung, -formulierung und -anmeldung
- Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
Im Rahmen einer Erfindungsbewertung wird festgestellt, ob die jeweilige vorgelegte Erfindung neu ist und ob sie genügend wirtschaftliches Potenzial für eine erfolgreiche Lizenzierung bzw. Verkauf oder Existenzgründung besitzt.
Voraussetzung für die Bewertung der Neuheit ist die Durchführung einer Patent- und Literaturrecherche. Die SPVA bewertet anhand der Recherche objektiv und unabhängig die Erfindungen hinsichtlich ihrer Neuheit und Erfindungshöhe. Zur Einschätzung der Verwertungschancen werden Marktanalysen erstellt, wobei die zu begutachtenden Gegenstände in Bezug auf mögliche Applikationen für bestehende Märkte und zukünftige Trends vorgenommen werden. Zusammengefasst in einem Exposé, werden außerdem derzeitigen Stand der Technik, die technischen Vorteile und wirtschaftliche Potentiale aufgezeigt. Abschließend wird eine Handlungsempfehlung zur Patentierungs- und Vermarktungsstrategie für die Erfindung abgegeben.
Sobald die Inanspruchnahme der Erfindung feststeht, wird in Zusammenarbeit mit renommierten Patentanwaltsbüros die Schutzrechtsanmeldungen realisiert. Dabei übernimmt die SPVA die Koordination der Anmeldephase, ermöglicht die Fristenüberwachung sowie Nachanmeldungen.

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